KUPF-INNOVATIONSTOPF 1996

Ziel:

Der KUPF-Innovationstopf hat die Funktion eines Impulsgebers für die kontinuierliche, kulturelle Projektarbeit in den Regionen. Die kulturpolitische und inhaltliche Modellhaftigkeit, wie sie von Projekten im Rahmen des „Festivals der Regionen“ oder durch die verleihung des „Landespreises für initiative Kulturarbeit“ ausgeht, soll während eines ganzen Jahres ermöglicht werden und in die Jahresprogramme der Kulturinitiativen einfließen.

Zielgruppe:

Die Förderung im Rahmen des KUPF-Innovationstopfes kann von Kulturinitiativen des freien zeitgenössischen Bereichs in Oberösterreich in Anspruch genommen werden. Träger von Projekten können sowohl Kulturinitiativen als auch Kulturstätten mit Sitz in Oberösterreich sein, deren kreatives Potential mit Hilfe des KUPF-Innovationstopfes ermutigt und gefördert werden soll. Auch die Zusammenarbeit mit Künstlern und Künstlergruppen ist in diesem Sinne zu verstehen.

Inhaltliche Kriterien:

Die Projekte, die sich am KUPF-Innovationstopf beteiligen wollen, müssen über einen regionalen oder lokalen Bezug verfügen. Weiters sollen die in Frage kommenden Projekte in künstlerischem, thematischen und kulturpolitischen Sinn grenzüberschreitend sein, Offenheit vermitteln und das vernetzte Denken fördern wie beispielsweise in den Bereichen Ökologie und Soziales. Ein wesentliches Kriterium der Projekte ist außerdem die unkonventionelle und im regionalen Kontext kreative Idee.

Jury:

Eine Jury von fünf Vertretern aus Kulturverwaltung, Kulturpolitik, Medien Kunst und Wissenschaft wird aus den eingereichten Projekten die Auswahl treffen.

Bewerbungsfrist:

Die Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan müssen bis spätestens 30. April im Büro der Kulturplattform eintreffen

Juryentscheidung:

Mai 1996

Projektrealisation:

Juni bis Dezember 1996

Dotation:

Der KUPF-Innovatinstopf ist je nach Anzahl und Qualität der eingereichten Projekte mit ÖS 500.000,- bis ÖS 1.000.000,- dotiert.

Rechtsbestimmungen:

Die Jury entscheidet unter Ausschluß des Rechtsweges. Dem/der TeilnehmerIn entsteht durch die Einreichung eines Projektes kein Rechtsanspruch. Sämtliche Urheberrechte verbleiben dem/der EinreicherIN. Es besteht aber die verpflichtung, auf sämtlichen Werbematerialien im Rahmen der Projektrealisierung das KUPF-Logo und die Aufschrift „Gefördert durch das Land Oberösterreich im Rahmen des KUPF-Innovationstopfes“ anzubringen. Die KUPF haftet nicht für Aufwendungen, die dem/der Einreicher/in im Zusammenhang mit der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen. Ebenso übernimmt die Kulturplattform keine Haftung für eingereichte Projektunterlagen. Diese gehen ersatzlos in das Eigentum der Kulturplattform über.