1998 EUPHORIE – EUPHOBIE

Die Ausschreibung zum KUPF Innovationstopf 1998

Einreichfrist: 7. Jänner 1998

Der KUPF-Innovationstopf 1998 steht erstmals unter einem Motto. Schräges, Kritisches, Ernstes, Politisches und Schauderhaftes, Phantastisches und philosophische Betrachtungen oder auch Umstürzlerisches sollen in Form von Kunst- und Kulturprojekten zum Themenkreis Europa in seinen weitesten Auslegungsmöglichkeiten und Bedeutungsfeldern realisiert werden. Und dies bewußt nicht nur auf die Europäische Union und deren Problemkreise beschränkt. Eine Gelegenheit im Jahr des Europäischen Kulturmonats in Linz oder auch anläßlich der EU-Präsidentschaft Österreichs im zweiten Halbjahr 1998 Stellung zu beziehen und mit Hilfe kreativer Aktionen die Wahrnehmung zu erweitern.

Zielgruppe:

Die Unterstützung im Rahmen des KUPF-Innovationstopfes kann von Kulturinitiativen des freien zeitgenössischen Bereichs in Anspruch genommen werden. Auch kreative Köpfe in Jugendzentren und -organisationen oder SchülerInnen, KünstlerInnengruppen oder individuelle DenkerInnen sind mit ihren Projekteinreichungen willkommen.

Inhaltlicher Rahmen:

Die eingereichten Projekte müssen sich an den thematischen Vorgaben orientieren. Ein wesentliches Kriterium ist außerdem die unkonventionelle und im regionalen Kontext innovative Idee. Neuen Ansätzen im Bereich internationaler und interregionaler Kooperationen wird besonderes Augenmerk geschenkt. Es können sowohl einmalige als auch längerfristige Projekte im Laufe des Jahres 1998 in Oberösterreich realisiert werden.

Entscheidung:

Eine fünfköpfige Jury mit VertreterInnen aus der europäischen Kulturpolitik, KünstlerInnen aus den ehemaligen Oststaaten und aus Österreich, WissenschaftlerInnen und InteressensvertretrInnen trifft die Auswahl.

Dotation:

Der KUPF-Innovationstopf ist je nach Anzahl und Qualität der eingereichten Projekte mit 500.000 bis 1.000.000 Schilling dotiert.

Termine:

Die Bewerbungsfrist endet am 7. Jänner 1998. Bis zu diesem Zeitpunkt (Poststempel) müssen eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan an die KUPF- Kulturplattform Oberösterreich, Hofgasse 12/1, 4020 Linz geschickt werden. Die Juryentscheidung fällt im Februar 1998. Die Projektrealisierung kann von März bis Dezember 1998 erfolgen.

Rechtliche Bedingungen:

Die Jury entscheidet unter Ausschluß des Rechtsweges. Dem/der Teilnehmer/in entsteht durch die Einreichung eines Projektes kein Rechtsanspruch. Sämtliche Urheberrechte verbleiben dem/der Einreicher/in. Es besteht aber die Verpflichtung auf sämtlichen Werbematerialien im Rahmen der Projektrealisierung das Kupf-Logo und die Aufschrift „Gefördert durch das Land Oberösterreich im Rahmen des Kupf-Innovationstopfes“ anzubringen. Die Kupf haftet nicht für Aufwendungen, die dem/der Einreicher/in im Zusammenhang mit der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen. Ebenso übernimmt die Kulturplattform keine Haftung für eingereichte Projektunterlagen. Diese gehen ersatzlos in das Eigentum der Kulturplattform Oberösterreich über.

Weitere Informationen sowie Konzeptberatung und Unterstützung bei finanziellen Fragen bei:

KUPF – Kulturplattform Oberösterreich

Hofgasse 12/1, 4020 LINZ

Tel: 0732/79 42 88, Fax: 0732/79 42 89

e-mail: kupf@kupf.at

www: www.kupf.at/

Mo – Fr: 9.00 – 12.30 Uhr sowie Di zusätzlich 15.00 – 19.00 Uhr